Aufnahme und Anmeldung
Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?
Im Hospiz Sophia werden Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung aufgenommen, die nach menschlichem Ermessen in absehbarer Zeit zum Tode führt.
Ein weiteres Aufnahmekriterium ist, dass die Möglichkeiten der Pflege zu Hause oder im Krankenhaus ausgeschöpft sind. Die Rechtsgrundlage für die Aufnahme in stationäre Hospize ist in den Sozialgesetzbüchern V und XI beschrieben.
Über die Aufnahme entscheidet die verantwortliche Pflegekraft des Hospizes. Neben den Aufnahmekriterien, die erfüllt sein müssen, wird auch die Dringlichkeit der Aufnahme berücksichtigt. Diese wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern bzw. den behandelnden Ärzten der Patientin oder des Patienten besprochen.
Wo immer möglich und sinnvoll, wird der häuslichen Betreuung Vorrang gegeben. Sollte eine Versorgung durch Angehörige und/oder ambulante Dienste nicht möglich sein und der Gast ein Hospizaufenthalt wünschen, versteht sich das Hospiz als letzte Lebensstätte.
Bei Vorliegen der genannten Aufnahmekriterien haben Betroffene Anspruch auf die Übernahme der Leistungen durch die Krankenkasse sowie ergänzend durch die Pflegekasse.
Anmeldung
Eine Anmeldung für einen Hospizplatz kann jederzeit durch den Betroffenen selbst, durch einen Bevollmächtigten, den ambulanten Hospizdienst oder durch den Sozialdienst / die Pflegeüberleitung einer Klinik erfolgen. Nach telefonischer Beratung und Prüfung der Aufnahmekriterien verbleibt die Anmeldung zunächst auf der Anmeldeliste.
Der Auszug von zu Hause stellt für die meisten Menschen eine nur schwer zu überwindende Hürde dar. Oft kann ein Beratungsgespräch vor Ort helfen. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin mit der Pflegedienstleitung. Gerne können bei dieser Gelegenheit auch die Räumlichkeiten angeschaut werden.
Welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?
- Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach §39a SGB V
- letzter Arztbrief
- Kontaktdaten von Angehörigen sowie Versicherungsstatus
- bei privatversicherten Patienten eine schriftliche Genehmigung zur Kostenübernahme von der Krankenkasse
Die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung befinden sich im Bereich "Formulare" (bitte verlinken). Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Erst nach Vorliegen der Anmeldeunterlagen kann eine Berücksichtigung auf der Anmeldeliste erfolgen.
Aufnahme
Freie Bettkapazitäten werden kurzfristig vergeben. Bei der Aufnahme sind die folgenden Dokumente mitzubringen:
- Versichertenkarte
- Befreiungskarte (falls vorhanden)
- Personalausweis
- Ärztliche Befunde, soweit nicht schon vorliegend
- Aktueller Medikamentenplan
- Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Vorsorgevollmacht (falls vorhanden)
- Betreuungsverfügung (falls vorhanden)
Wir bitten darum, zur Aufnahme die Medikamentenvorräte sowie noch vorhandenes Verbandsmaterial mitzubringen.
Ärztliche Versorgung
Grundsätzlich besteht im Hospiz das Hausarztprinzip. Das bedeutet, der persönliche Hausarzt bzw. die Hausärztin kann die medizinische Versorgung im Hospiz bei zuverlässiger "Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft" und regelmäßigen Hausbesuchen weiter übernehmen.
Diese enge Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam ist elementar. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir gerne Hausärztinnen und -ärzte aus der näheren Umgebung zur Seite. Aufgrund ihrer regelmäßigen Mitarbeit im Hospiz verfügen sie über langjährige Erfahrung in der Betreuung von palliativen Patienten. Die Mit-/Weiterbetreuung durch die Ärztinnen und Ärzte eines SAPV-Teams ist bei vorhandener SAPV-Indikation* möglich.
Unterstützt und beraten werden die Hausärzte durch Palliativärztinnen und -ärzte. Nähere Informationen gibt es bei der Pflegedienstleitung des Hospizes.
*) SAPV = spezialisierte ambulante palliative Versorgung
Finanzierung und Kosten
Der Aufenthalt wird durch eine Mischfinanzierung sichergestellt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes. Den restlichen Anteil tragen die Hospize, insbesondere durch Spenden
Die Kostenübernahme für privatversicherte Patientinnen und Patienten ist im Vorfeld immer abzuklären und es ist auch eine schriftliche Genehmigung sowohl der Privatkasse als auch der Beihilfestelle erforderlich.
Formulare
Wir arbeiten gerade daran, Ihnen die nachfolgend aufgelisteten Formulare zum download zur Verfügung zu stellen.
- Fragebogen Anmeldung
- Checkliste Einzug
- Ärztliche Bescheinigung
- Antrag Kostenübernahmeerklärung
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung