Geld ist nicht alles
Von diesen Vorteilen können Sie (bei Vorliegen der Voraussetzungen) als Caritas-Mitarbeitende zusätzlich zu den im Arbeitsrecht festgelegten Bedingungen profitieren:
Arbeitsbefreiung wird u.a. für diese Fälle gewährt:
Besondere Anlässe (z.B. Niederkunft der Ehefrau, Tod eines nahen Angehörigen, kirchliche eigene Eheschließung oder die eines Kindes, Taufe, Erstkommunion, Firmung o.ä.)
Schwere Erkrankung naher Angehöriger
Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten
Exerzitien
Fachliche Fortbildung
Heilig Abend, Silvester, Karsamstag, Pfingstsamstag sind dienstfrei
Urlaub und Zusatzurlaub
Erholungsurlaub in Fünftagewoche: 30 Arbeitstage
Zusatzurlaub für Wechsel-/Schichtarbeit
Sonderurlaub
Urlaubsgeld
Jahressonderzahlung
Krankengeldzuschuss
-nach der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Jubiläumszuwendung
-nach 25, 40 und 50 Jahren Jubiläumsdienstzeit
Geburtsbeihilfe, Zuwendung im Todesfall
Vermögenswirksame Leistungen
Zusätzliche Altersvorsorge
Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit
Finanzielle Vergünstigungen durch Rahmenverträge