Mainz, 28.11.22
Liebe Angehörige, liebe Besucher*innen,
die "Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen" gibt es nicht mehr. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 sind für die Besucher*innen und Mitarbeiter*innen in Pflegeeinrichtungen in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. In Rheinland-Pfalz trat die "Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen für mit dem SARS-CoV-2 infizierte Personen (SchutzmaßnahmenVO) vom 26.11.22" in Kraft.
Sie besagt, dass die Basisimmunität in der Bevölkerung durch Impfung und Infektionen steigt. Die aktuell kürzeren Infektionswellen deuten auf den möglichen Beginn einer endemischen Phase hin. Deshalb hat die Landesregierung die Schutzmaßnahmen überwiegend in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gegeben.
Für Ihren Besuch im Altenzentrum Maria Königin bedeutet das folgendes:
1. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte der Einrichtung fern.
2. Wenn Sie vor Ihrem Besuch in der Einrichtung Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, bleiben Sie bitte 5 Tage der Einrichtung fern.
3. Besucher*innen dürfen die Einrichtung nicht betreten, wenn sie covid-19-positiv sind.
4. Alle bisherigen Regelungen wie Abstandgebot, Husten- und Niesetikette und desinfizieren der Hände bleiben bestehen.
Aufgrund §28 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Abs. 1 Nr. 3 gilt für Sie weiterhin,
1. dass Sie die Einrichtung nur mit einer FFP2-Maske betreten dürfen und einem gültigen Test-nachweis (darf nicht älter als 24 Std. sein).
2. Sie können auch einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchführen. Die Testzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage oder dem Aushang vor Ort.
Für positiv getestete Bewohner*innen gilt:
1. Positiv getestete Bewohner*innen können keinen Besuch empfangen.
2. Wenn der / die Bewohner*in eine FFP2-Maske toleriert, kann er / sie sein / ihr Zimmer verlassen und sich in der Einrichtung bewegen.
3. Wenn der / die Bewohner*in eine FFP2-Maske nicht toleriert, muss sich die Person in ihrem Zimmer absondern - für die Dauer von mindestens 5 Tagen. Am 6. Tag kann sie, bei einem ne-gativen Testergebnis, das Zimmer wieder verlassen.
Wir bitten weiterhin um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Frank
Einrichtungsleitung