Landesverordnung vom 29.04.22
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
die Landesverordnung vom 29.04.22 ist in Kraft.
Nachfolgend beschreiben wir, wie Besuche im Altenzentrum möglich sind:
- Testung: wenn Sie einen Besuch in der Einrichtung machen möchten, brauchen Sie einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigentest oder einen Nukleinsäurenachweis (PCR), der nicht älter als 48 Std. ist
- Maskenpflicht:Besucher*innen: Die Maskenpflicht gilt weiter für die Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung. Sie können die Maske abnehmen, wenn Sie einen festen Platz eingenommen haben. Bewohner*innen: Bewohner*innen sollen außerhalb ihres persönlichen Umfelds eine Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt am Sitzplatz.
- PoC-Antigentestungen in der Einrichtung: die Einrichtung bietet für Besucher*innen PoC-Antigentestungen an. Sie können sie dem Reiter "Testmöglichkeiten" entnehmen.
- Aufnahme: wir führen am Aufnahmetag und dann am 3.; 5.; + 7. Tag einen PoC-Antigentest durch.
- Positiv getestete Besucher*innen: positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Besucher*innen sind lt. Absonderungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 29.04.2022 verpflichtet, die Einrichtungsleitung über den Infektionsfall zu informieren, wenn sie die letzten beiden Tage vor oder seit der Durchführungdes Tests oder in den letzten zwei Tagen vor seit dem Beginn von typischen Symptomen Bewohner*innen in der Einrichtung besucht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Frank
Einrichtungsleitung