Mainz, 19.04.2021
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir möchten Sie informieren, wie ein Besuch in der Einrichtung abläuft.
Die Einlasszeiten sind täglich von 10.00 - 17.00 Uhr.
Laut Landesverordnung vom 10.03.2021, die jetzt bis 02.05.2021 verlängert wurde, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise, wenn Sie einen Bewohner / eine Bewohnerin besuchen möchten:
Wir verweigern den Zugang in die Einrichtung, wenn Sie
• selbst an Covid-19 erkrankt sind
• Kontaktperson Kategorie I oder II zu einem Covid-19-Infizierten sind
• in den letzten 10 Tagen aus einem Risikogebiet eingereist sind und sich in Absonderung befinden
• Erkältungssymptome haben,
• keinen negativen tagesaktuellen PoC-Antigentest haben.
Unsere Regelungen bei Besuchen
• Vor dem Besuch oder der Abholung Ihres Angehörigen brauchen Sie einen negativen PoC-Antigentest. Wird der Test in der Einrichtung durchgeführt, kommen Sie zum vereinbarten Termin. Auf das Ergebnis müssen Sie im Freien warten. Nach ca. 20 Minuten steht es fest.
• In der Einrichtung und auf dem Gelände der Einrichtung gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Sie dürfen die Maske während Ihres Besuchs nicht absetzen.
• Im Eingangsbereich hinterlassen Sie, wie bisher auch, Ihre Daten auf einem Kontaktnachverfolgungs-blatt.
• Desinfizieren Sie sich die Hände, bevor Sie auf direktem Weg ins Bewohnerzimmer gehen.
• Sie halten zu der Bewohnerin / dem Bewohner einen Abstand von 1,5m ein.
• Sie halten die Husten- und Nießetikette ein.
Testmöglichkeiten
Sie können die Einrichtung nur betreten, wenn Sie vorher negativ auf das SARS-CoV2-Virus getestet wurden. Sie haben verschiedene Testmöglichkeiten:
1. Sie können sich nach wie vor in der Einrichtung testen lassen. Dazu melden Sie sich beim Sozialen Dienst an (Mo. - Fr. zwischen 10-12 Uhr möglich. Tel.: 06131 / 26554-848).
2. Sie können sich auch an einer vom Gesundheitsministerium RLP zugelassenen Stelle testen lassen und eine tagesaktuelle, personalisierte Bescheinigung über eine negative Testung mitbringen. Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums sind die Teststellen in Rheinland-Pfalz aufgelistet.
Wenn Sie eine tagesaktuelle Bescheinigung mitbringen, können Sie Ihren Angehörigen - ohne Terminvereinbarung- in der Zeit von 10.00 - 17.00 Uhr besuchen.
Wir bieten Ihnen folgende Besuchsmöglichkeiten an:
a) Besuche im Bewohnerzimmer
Bewohner*innen können in ihrem / seinem Zimmer besucht werden.
Sie gehen auf direktem Weg zur Bewohnerin / zum Bewohner ins Zimmer. Wenn der / die Bewohner*in nicht im Zimmer ist, klingeln Sie bitte mit dem Schwesternruf (roter Knopf) und warten, bis eine Pflegeperson kommt. Diese bringt dann auch den / die Bewohner*in ins Zimmer. Bitte halten Sie sich nicht in den Fluren des Wohnbereichs auf.
b) Spaziergänge, Aufenthalt im Garten oder Aufenthalte außerhalb des Hauses
Sie gehen auf direktem Weg zur Bewohnerin / zum Bewohner ins Zimmer. Wenn der / die Bewohner*in nicht im Zimmer ist, klingeln Sie bitte mit dem Schwesternruf (roter Knopf) und warten, bis eine Pflegeperson kommt. Diese bringt dann auch den / die Bewohner*in zum Zimmer. Bitte warten Sie nicht in den Fluren des Wohnbe-reichs, sondern im Zimmer. Danach verlassen Sie auf direktem Weg gemeinsam das Haus oder gehen gemeinsam in den Garten.
Fahrstuhlnutzung
Benutzen Sie nur allein oder mit Ihrem Angehörigen den Aufzug. Die Fahrstuhlbenutzung für mehr als 2 Personen auf einmal ist untersagt.
Anzahl Besucher/innen
Jede Bewohnerin / jeder Bewohner kann täglich Besuch von einer Person bekommen. 2 Personen sind nur dann möglich, wenn sie aus einem Hausstand kommen.
Die Besuchsdauer ist nicht eingeschränkt. Lt. Landesverordnung soll der Besuch nur durch Angehörige oder durch sonst nahestehende Personen erfolgen. Stimmen Sie sich in der Familie ab, wer zu Besuch kommt.
Sonderregelungen zur Begleitung sterbender Bewohner*innen sind möglich. Bitte setzen Sie sich dazu mit der Einrichtungsleitung oder der Pflegedienstleitung in Verbindung.
Hinweis
Unsere Mitarbeiter/innen sind angehalten, Besucherinnen und Besucher auf Verstöße gegen diese Maßnahmen anzusprechen. Bei wiederholter Nichtbeachtung machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen Sie der Einrichtung.
Julia Frank Rajaa Schreiber
Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung