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Corona Aktuell

Nach der Quarantäne: neue Besuchsregeln

Liebe Bewohner/innen, liebe Angehörige, Betreuer/innen und Bevollmächtigte,

da heute die Quarantäne für die Einrichtung aufgehoben wurde, ist ein Besuch ab morgen (15.01.202021) wieder möglich.

Nur für die Bewohner/innen im Isolationsbereich auf Wohnbereich 3 gilt die Quarantäne weiter, bis der Bewohner/die Bewohnerin diesen Bereich verlassen kann.

Wir bitten alle Angehörigen, morgen (15.01.2021) von einem Besuch in der Einrichtung abzusehen, da die Impforganisation viele Mitarbeiter/innen in Anspruch nimmt und wir keine Ressourcen mehr haben, das Besuchermanagement zu organisieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Voraussetzungen für einen Besuch in der Einrichtung:

Laut Landesverordnung vom 05. Januar 2021 gelten folgende Bestimmungen:

  • Während des Besuchs ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Diese darf nicht abgesetzt werden.
  • Sie lassen wie bisher auch, Ihre Daten auf einem Kontaktnachverfolgungsblatt da.
  • Vor dem Besuch desinfizieren Sie sich die Hände.
  • Wir werden bei Ihnen mit dem Stirnthermometer Temperatur messen.
  • Sie müssen damit einverstanden sein, dass wir bei Ihnen mit einem PoC-Antigentest (Schnelltest) überprüfen, ob Sie an Covid-19 erkrankt sind.

Wir sind verpflichtet, die Testungen in dem Zeitraum durchzuführen, in dem der Inzidenzwert der Stadt Mainz höher ist als der Inzidenzwert von Rheinland-Pfalz.

Ablauf des Besuchs:

Wir möchten den nachfolgenden Ablauf bis nächsten Mittwoch, 20.01.21 ausprobieren und dann evaluieren, was gut ist und wo wir die Organisation evtl. verändern müssen.

1.    Für Besuche vom 16.01. - 19.01.21 können Sie sich am 15.01.2021 telefonisch unter der Nummer 06131 / 26554-848 anmelden.

Das Telefon ist von 09 - 12 Uhr besetzt.

2.    Besuchstermine vergeben wir täglich in der Zeit von 13 - 16 Uhr, da wir in diesem Zeitraum Mitarbeiter*innen für die Testungen bereithalten. Für eine Testung haben wir 8 Minuten eingeplant. Aus diesem Grund sind täglich 20 Besuche möglich.

3.    Wenn Sie dann in die Einrichtung kommen und die Hygienemaßnahmen durchgeführt haben, wird Sie ein*e Mitarbeiter*in zum Testen begleiten.

Auf das Ergebnis müssen Sie im Freien warten. Bitte ziehen Sie sich warm an. Das Ergebnis steht in knapp 20 Minuten fest.

4.    Der Besuch bei Bewohner*innen im Wohnbereich 1 und 2 findet im Bewohnerzimmer statt. Der Besuch von gesunden Bewohner*innen aus Wohnbereich 3 findet im großen Speisesaal statt.

Wir freuen uns für die Bewohner*innen, dass Besuche durch ihre Angehörigen wieder möglich sind.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die einzig und allein den Zweck verfolgen, Ihre Angehörigen und unsere Mitarbeitenden zu schützen. 

Ihre 

Julia Frank

Einrichtungsleitung

 

Die Impfung kommt!

Liebe Bewohner/innen,
liebe Angehörige, Betreuer/innen und Bevollmächtigte,


wir haben heute Morgen die Rückmeldung vom Gesundheitsamt bekommen, dass die Quarantäne für die Einrichtung, die bis einschließlich 14.01.2021 gilt, ab 15.01.201 aufgehoben wird und damit das Impfen für die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen in der Einrichtung möglich ist.

Für die Bewohner/innen im Isolationsbereich auf Wohnbereich 3 gilt die Quarantäne weiter, bis der Bewohner / die Bewohnerin diesen verlassen kann. Eine Impfung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 

Es werden alle gesunden Bewohner/innen im Haus geimpft - auch die gesunden Bewohner/innen aus dem Wohnbereich 3.

Wir möchten uns bei den Betreuer/innen und Bevollmächtigten für ihren Einsatz bedanken, dass sie die Aufklärungsbögen im Vorfeld ausgefüllt und unterschrieben haben. 

Das Impfteam kommt am 15.01.2021 ab 8:00 Uhr in die Einrichtung. Zuerst werden vormittags die Mitarbeitenden geimpft. Anschließend folgen die Bewohner/innen (wahrscheinlich am Nachmittag). Diese Angaben sind nur eine grobe Richtschnur.  

Falls der Impfarzt bei Ihrem Betreuten Fragen hat, wird er / sie sich mit Ihnen, dem / der Betreuer/in oder Bevollmächtigten telefonisch in Verbindung setzen. 

Wir bitten alle Angehörigen, morgen von einem Besuch in der Einrichtung abzusehen, da die Impforganisation viele Mitarbeiter/innen in Anspruch nimmt und wir keine Ressourcen mehr haben, das Besuchermanagement zu organisieren. Besucher/innen müssen lt. Landesverordnung vor jedem Besuch mit einem "Schnelltest" getestet werden. Das gelingt uns morgen nicht.

Wenn Sie noch Fragen zur Impforganisation haben, dann können Sie sich an unsere Qualitätsmanagementbeauftragte Monika Kotik wenden. Sie wird Ihnen Auskunft geben.
Telefon: 06131 / 94748-39 oder gerne per E-Mail: kotik@caritas-altenhilfe-rheinhessen.de 

Wir freuen uns sehr, dass der Impftermin stattfinden kann und wünschen uns einen guten und reibungslosen Verlauf.

Ihre 

Julia Frank, 

Einrichtungsleitung

 

 

Durchführung von Schnelltests ab 16.11.2020

Mainz, 16.11.20
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher

Die Zahl der Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, ist sehr hoch.
Auf der Grundlage der vom BMG erlassenen Corona-Testverordnung vom 14.10.20 und der Umsetzung dieser in RLP für die Bereiche Pflege (MASGD RLP vom 30.10.20), ist es den Einrichtungen möglich, PoC-Antigentests (umgangssprachlich Schnelltests genannt) bei Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen zum Einsatz zu bringen. Diese Tests können innerhalb von 15 Minuten anzeigen, ob jemand mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert ist. 

Keine Behörde oder Institution macht Vorgaben, wie häufig Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen getestet werden sollten. Es ist lediglich eine Obergrenze von - jeweils 1x wöchentlich - festgelegt.

Im Haus Maria Königin haben wir uns entschieden, dass wir die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen 2x im Monat testen. Besucher*innen werden wir stichprobenartig an zwei halben Tagen in der Woche testen. Diese Tage sind variabel und werden von der Einrichtungsleitung in enger Absprache mit der Pflegedienstleitung festgelegt.

Das Procedere ist folgendermaßen:
Wenn Sie zu Besuch kommen und es ist einer der beiden Testtage, kann es sein (muss nicht), dass Sie zum PoC-Antigentest ausgewählt werden. Wir führen dann den Test bei Ihnen durch und danach wählen wir den nächste*n Besucher*in aus. 
Die Testungen für Besucher*innen finden im Erdgeschoss im Clubraum statt. Dort wird eine in das Medizinprodukt eingewiesene Pflegefachkraft in Schutzkleidung auf die / den vom Pfortendienst ausgewählte*n, Besucher*in warten. 
Sie müssen dem Test zustimmen. Es ist ein Rachenabstrich, der mithilfe des Schnelltests innerhalb von 15 Minuten das Ergebnis anzeigt. Während dieser Zeit müssen Sie im Freien warten. Ziehen Sie sich bitte warm an. Wir teilen Ihnen das Ergebnis umgehend mit. Wenn es negativ ist, können Sie Ihren Besuch fortsetzen. Fällt das Ergebnis positiv aus, melden wir es dem Gesundheitsamt und verweigern Ihnen den Zutritt. In diesem Fall erfassen wir auch Ihre Daten. Ansonsten werden keine Daten erfasst.  
Für die Testung entstehen Ihnen keine Kosten. 
Wenn Sie nicht zufällig zum PoC-Antigentest ausgewählt werden, haben Sie keinen Anspruch auf einen Test.  

Liebe Besucherinnen und Besucher, diese "Schnelltests" sind eine weitere Maßnahme im Portfolio unserer Schutzmaßnahmen - nicht mehr und nicht weniger. Asymptomatische Personen zu testen, kann einen Zufallstreffer ergeben, bindet jedoch viel Zeit und Ressourcen der Einrichtung. 
Bitte halten Sie die AHA-Regeln ein und lüften Sie im Bewohnerzimmer während Ihres Besuchs. Dies sind nicht minder wichtige Maßnahmen, um eine Infektion zu verhindern. 
Helfen Sie uns und schützen Sie damit die Bewohner*innen und die Mitarbeiter*innen. 


Julia Frank Rajaa Schreiber
Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung


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Virtueller Gottesdienst zum Thema Barmherzigkeit

Pfarrer Kiworr im Gespräch mit Marlene Hang

Corona-Downloads

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Brief MSAGD an Bewohner*innen

PDF | 16,9 KB

Zustimmung Impfung

PDF | 38,8 KB

Besucherkontaktdaten

Corona-Warn-App

Speisepläne

PDF | 121,3 KB

Speiseplan 11. - 17.01.2021

PDF | 85,8 KB

Speiseplan 18. - 24.01.2021

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