Leben und Wohnen mitgestalten - der Einrichtungsbeirat
Regelmäßig finden gemeinsame Treffen des Einrichtungsbeirats mit der Einrichtungsleitung statt. Dabei werden Angelegenheiten des Lebens und Wohnens sowie der Alltagsgestaltung im Altenzentrum besprochen. Der Beirat vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung. Er trägt im Sinne eines Mitwirkungsrechts Anregungen und Wünsche vor.
Die Wahl des Einrichtungsbeirats findet alle zwei Jahre statt. Wählbar sind neben den Bewohnerinnen und Bewohnern auch deren Angehörige sowie sonstige Vertrauenspersonen, z. B. Ehrenamtliche