Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucher*Innen,
Wenn Sie eine/n Angehörige/n besuchen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise.
Öffnungszeiten:
In Absprache mit dem Einrichtungsbeirat haben wir Öffnungszeiten für die Einrichtung beschlossen:
• Montag - Freitag von 09.30 - 11.30 Uhr und von 14.30 - 18.00 Uhr
• Samstag/Sonntag/Feiertage von 09.30 - 11.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
Testkonzept/-verfahren:
Wir bitten Sie, dass Sie 2 Personen für jede*n Bewohner*in benennen. Ihre Entscheidung, diese Personen zu benennen, ist freiwillig.
Die Testungen richten sich lt. der neuen LVO vom 05.01.21 nach den aktuellen Inzidenzwerten. Auf dieser Grundlage testen wir Sie vor jedem Besuch oder mind. einmal wöchentlich. Die von Ihnen genannten Personen testen wir wöchentlich mit einem Schnelltest. Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte der Homepage.
Testtermine können Sie bei unseren Pfortenmitarbeiterinnen oder bei Frau Ebling und Frau Schneider vereinbaren (Tel: 06725 / 93 25 -15 oder -54). Bitte unterstützen Sie uns bei unserem geplanten Testkonzept/-verfahren. Dieses Konzept ist freiwillig, wir plädieren jedoch dafür, auf Grundlage des allgemein hohen Infektionsgeschehens im Landkreis und dem damit verbundenen zweiten Lockdown sowie zur Sicherheit unserer Bewohner*innen, dieses Verfahren mitzutragen, um eine erneute Schließung der Einrichtung zu verhindern.
Pfortendienst:
Zu den Öffnungszeiten haben wir einen Pfortendienst eingerichtet.
• Hier melden Sie sich an
• Sie füllen das Kontaktformular aus
• Sie nehmen die Händedesinfektion vor und nach Ihrem Besuch vor
Neu
• Es erfolgt eine Temperaturkontrolle (Stirnthermometer).
Ab einer Temperatur von 37,2 verweigern wir Ihnen den Zugang in die Einrichtung.
• Bei Erkältungssymptomen bzw. sollten Sie Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten haben oder selbst an Covid-19 erkrankt sein, untersagen wie ebenfalls den Zugang.
Besuche in den Zimmern:
• Während des gesamten Besuches tragen Sie eine FFP2 Maske und setzen diese bitte während des gesamten Besuchs auch nicht ab.
• Sie begeben sich auf direktem Weg zu ihrem Angehörigen. Ein Aufenthalt auf den Wohnbereichen ist nicht möglich. (Pfeile auf dem Boden weisen den Weg)
• Sollte Ihr/e Angehörige/r nicht im Zimmer sein, nutzen Sie den Schwesternruf (roter Knopf). Warten Sie, bis eine Pflegekraft kommt, die dann auch Ihre/n Angehörige/n ins Zimmer bringt. Halten Sie sich bitte nicht in den Fluren auf.
• Im Zimmer halten Sie zu Ihrer/m Angehöriger/n bitte den Mindestabstand von 1,5 m ein
• Sie achten auf die Husten- und Niesetikette und das Lüften
Fahrstuhlnutzung
• Benutzen Sie den Fahrstuhl nur allein oder mit Ihrem Angehörigen.
• Die Nutzung für mehr als 2 Personen ist nicht erlaubt.
Spaziergänge und Aufenthalte außerhalb der Einrichtung
• Bei Spaziergängen verlassen Sie die Einrichtung auf direktem Weg gemeinsam mit Ihrer/m Angehöriger/n
• Wenn möglich, sollte Ihr/e Angehörige/r ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz/FFP2 Maske tragen
• Sollten Sie Ihre/n Angehörige/n mit in die Häuslichkeit nehmen, weisen wir darauf hin, dass Ihr/e Angehörige/r nach der neuen Verordnung eine Person eines 2. Haushaltes ist.
Unsere MitarbeiterInnen sind angehalten, BesucherInnen auf Verstöße gegen diese Maßnahmen anzusprechen. Bei wiederholter Nichtbeachtung machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und
verweisen Sie der Einrichtung.
Schauen Sie bitte weiterhin regelmäßig auf unsere Homepage. Dort finden Sie die aktuellsten Informationen.
Der Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter liegt uns weiter sehr am Herzen.
Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam für den Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter*innen Sorge tragen.
Constanze Peil
Einrichtungsleitung