Landesverordnung vom 29.04.22
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
die Landesverordnung vom 29.04.22 ist in Kraft.
Nachfolgend beschreiben wir, wie Besuche im Altenzentrum möglich sind:
• Testung
Wenn Sie einen Besuch in der Einrichtung machen möchten, brauchen Sie einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigentest oder einen Nukleinsäurenachweis (PCR), der nicht älter als 48 Std. ist
• Maskenpflicht
Besucher*innen: Die Maskenpflicht gilt weiter für die Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung. Sie können die Maske abnehmen, wenn Sie einen festen Platz eingenommen haben.
Bewohner*innen: Bewohner*innen sollen außerhalb ihres persönlichen Umfelds eine Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt am Sitzplatz.
• Aufnahme
Wir führen am Aufnahmetag und dann am 3.; 5.; + 7. Tag einen PoC-Antigentest durch.
• PoC-Antigentestungen in der Einrichtung
Die Einrichtung bietet für Besucher*innen PoC-Antigentestungen an:
Sie können sich Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag jeweils von 14 - 16 Uhr in der Einrichtung testen lassen.
• Positiv getestete Besucher*innen
Positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Besucher*innen sind lt. Absonderungs-verordnung Rheinland-Pfalz vom 29.04.22 verpflichtet die Einrichtungsleitung über den Infektionsfall zu informieren, wenn sie die letzten beiden Tage vor oder seit der Durchführung des Tests oder in den letzten zwei Tagen vor oder seit dem Beginn von typischen Symptomen Bewohner*innen in der Einrichtung besucht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Peil
Einrichtungsleitung