Leistungen und Kosten im Überblick
Voraussetzung für die Aufnahme in die Wohngemeinschaften sind Erkrankungen, wie zum Beispiel Demenz oder Alzheimer.
Über eine Aufnahme wird in einem individuellen Gespräch mit dem zukünftigen Mieter und den Angehörigen entschieden. In der Wohngemeinschaft entstehen Kosten für Unterkunft, Betreuungsaufwand, Verpflegung und Haushaltsführung sowie in geringem Umfang für Instandhaltungsmaßnahmen.
Für pflegerische Versorgungsleistungen werden separate Verträge mit dem jeweiligen Pflegedienst abgeschlossen. Diese Leistungen werden dabei je nach Pflegegrad und -bedarf der einzelnen Mieter durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht, der hierfür auch die Verantwortung trägt.
Der Caritasverband Mainz schließt als Eigentümer der Immobilie mit jedem Mieter einen Mietvertrag ab. Die Kosten beinhalten Kaltmiete und Betriebskosten. Die gemeinsam genutzte Fläche wird anteilig auf alle Zimmer umgelegt.
Die personellen Aufwendungen der 24-Stunden-Betreuung werden über eine Betreuungspauschale abgerechnet. Hinzu kommt ein pauschaliertes Haushaltsgeld, das die Kosten der Haushaltsführung und Verpflegung deckt.
Ist zu einem späteren Zeitpunkt die ambulante Pflege nicht mehr durch die Möglichkeiten der Wohngemeinschaften sichergestellt, ist eventuell eine Überleitung in eine entsprechende stationäre Einrichtung erforderlich. Hierfür stehen neben den frei wählbaren örtlichen Pflegeeinrichtungen selbstverständlich die Altenhilfeeinrichtungen der Caritas Altenhilfe St. Martin Rheinhessen gGmbH zur Verfügung.