FAQ
Wer kann in eine Altenhilfeeinrichtung einziehen?
Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist und nicht mehr in der Lage ist, sich in seiner Wohnung selbst zu versorgen - auch nicht durch Unterstützung von Angehörigen oder ambulanten Diensten - kann in unser Altenzentrum einziehen. Im Regelfall sollte ein Pflegegrad vorliegen.
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Ein Antrag auf Pflegeleistung wird bei der zuständigen gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegeversicherung gestellt. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MDK) bzw. einen anderen Gutachter, die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad zu erheben.
Die Pflegeversicherung setzt dann die Pflegeleistung entsprechend des Pflegegrades fest.
Was ist eine Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist räumlich bei der für Sie zuständigen Krankenkasse angebunden und kümmert sich um die Belange pflegebedürftiger Menschen.
Wie finanziert sich der Aufenthalt in der Altenhilfeeinrichtung?
Die monatlichen Gesamtkosten berechnen sich aus dem Tagessatz des jeweiligen Pflegegrades. Dieser wird mit der durchschnittlichen Anzahl der Monatstage (30,42 Tage je Monat) multipliziert. Von diesem Betrag wird die Leistung der Pflegekasse in Abzug gebracht.
Die Restsumme ist der von Ihnen zu tragende Eigenanteil.
Reichen die eigenen Einkünfte nicht aus, um diesen Eigenanteil zu tragen, kann an das zuständige Amt für soziale Leistungen ein Sozialhilfeantrag gestellt werden.
Stellen Sie einen solchen Antrag umgehend, wenn abzusehen ist, dass die Eigenmittel nicht ausreichen. Sozialhilfe erfolgt erst ab dem Tag der Kenntnisnahme durch die Sozialbehörde.
Wie erfolgt die ärztliche Betreuung im Albertus-Stift?
Sie wählen sich den Hausarzt Ihrer Wahl unter den niedergelassenen Ärzten der Region. Im besten Falle wird Sie Ihr bisheriger Arzt bzw. Ihre Ärztin auch im Altenzentrum weiter betreuen. Dadurch bleibt ein wichtiger Kontakt erhalten. Sprechen Sie Ihren Hausarzt an.
Die fachärztliche Betreuung übernehmen ebenfalls die Fachärzte aus der Umgebung.
Kommen Therapeuten und Fußpfleger in die Einrichtung?
Zahlreiche ergotherapeutische, physiotherapeutische und logopädische Praxen machen Hausbesuche im Albertus-Stift.
Medizinische Fußpflege wird ebenfalls von mehreren Personen regelmäßig in der Einrichtung angeboten. Wir vermitteln auf Wunsch gerne den Kontakt zu einem Anbieter Ihrer Wahl.
Gibt es eine Besuchsregelung im Albertus-Stift?
Sie können Freunde und Verwandte jederzeit entsprechend Ihren Wünschen empfangen. Deshalb gibt es in unserem Haus keine festgelegten Besuchszeiten.
Die Eingangstür ist im Regelfall von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Gäste klingeln. Die diensthabenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden sich dann über die Gegensprechanlage und öffnen die Hauseingangstür.
Kann ich Möbel mitbringen?
Wir raten Ihnen dazu, vertraute Einrichtungsgegenstände wie Tisch, Stühle, Sideboard oder Sessel sowie Bilder und andere Erinnerungsstücke mitzubringen, damit Sie Ihre Wohnung gemütlich und individuell einrichten können.
Sind Haustiere erlaubt?
Prinzipiell können Sie Haustiere mitbringen. Doch bedarf dies der Absprache mit der Einrichtungsleitung im Einzelfall.
Es muss garantiert sein, dass Sie oder Ihre Familie sich um das Tier in angemessener Form kümmern. Wir können diese Leistung nicht übernehmen.
Wer wäscht und pflegt meine Wäsche?
Die Wäschepflege ist im Entgelt inbegriffen und wird von unserer hauseigenen Wäscherei durchgeführt. Dazu muss die Wäsche zuvor durch unsere Mitarbeitenden in der Hauswirtschaft mit Namen gekennzeichnet sein. Lediglich Wäschestücke, die nicht maschinenwaschbar sind, können wir nicht annehmen. Wir vermitteln gerne die Leistungen der chemischen Reinigung. Diese ist aber gesondert zu vergüten.