Geld ist nicht alles
Von diesen Vorteilen können Sie (bei Vorliegen der Voraussetzungen) als Caritas-Mitarbeitende zusätzlich zu den im Arbeitsrecht festgelegten Bedingungen profitieren:
Arbeitsbefreiung wird u.a. für diese Fälle gewährt:
Besondere Anlässe (z.B. Niederkunft der Ehefrau, Tod eines nahen Angehörigen, kirchliche eigene Eheschließung oder die eines Kindes, Taufe, Erstkommunion, Firmung o.ä.)
Schwere Erkrankung naher Angehöriger
Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten
Exerzitien
Fachliche Fortbildung
Heilig Abend, Silvester, Karsamstag, Pfingstsamstag sind dienstfrei
- Urlaub und Zusatzurlaub
Erholungsurlaub in Fünftagewoche: 30 Arbeitstage
Zusatzurlaub für Wechsel-/Schichtarbeit
Sonderurlaub
Urlaubsgeld
- Jahressonderzahlung
- Krankengeldzuschuss
-nach der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumszuwendung
nach 25, 40 und 50 Jahren Jubiläumsdienstzeit
- Geburtsbeihilfe
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusätzliche Altersvorsorge
- Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
- Feiertagsarbeit
- Finanzielle Vergünstigungen durch Rahmenverträge
- Jobrat